I. Geltungsbereich
Unsere nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für alle zwischen uns und dem Anmelder geschlossenen Verträge über Schulungskurse der Firma People in Motion. Sie gelten auch für alle zukünftigen Schulungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden sollten. Abweichende Bedingungen des Anmelders, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Das vom Anmelder unterzeichnete bzw. per elektronischer Post übersandte Bestellformular ist ein bindendes Angebot.
2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen entweder postalisch oder per e-mail durch eine Anmeldebestätigung schriftlich anzunehmen. Nach Ablauf der zwei Wochen ist der Anmelder nicht mehr an sein Angebot gebunden. Erst mit Eingang der Anmeldebestätigung liegt eine verbindliche Annahme unsererseits vor. Die Anmeldebestätigung enthält Seminarzeiten und wichtige Informationen was Sie für die Schulung benötigen. Dem Brief liegt eine Wegbeschreibung zum Seminarort sowie Hotelempfehlungen bei.
III. Zahlungsbedingungen
1. Ist nichts anderes vereinbart worden, ist die Schulungsgebühr ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Anmelder zur Zahlung fällig. Die Rechnung sowie die übrigen Schulungsunterlagen werden ca. 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn versandt.
2. Bei Schulungsgebühren, die einen Betrag von 500.- € übersteigen, bieten wir die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Hierfür fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 7 % auf die gesamte (Brutto-) Ausbildungssumme an. Der Anmelder erklärt sich zudem mit der Abbuchung der Beträge per Lastschriftverfahren einverstanden. Die Anzahl der Raten ist frei wählbar, jedoch sind 50 % der Gesamtgebühr vor Seminarbeginn fällig.
3. Der Anmelder kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er die Schulungsgebühr nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt. Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.
4. Die Umbuchung eines Kurses ändert nichts an den vorgenannten Zahlungsbedingungen. Für die Umbuchung oder die mögliche Stellung einer Ersatzperson wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20.-€ erhoben.
5. Der Anmelder ist zur Aufrechnung, auch wenn etwaige Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur befugt, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Schulungsvertrag herrührt.
IV. Rücktritt des Anmelders
1. Tritt der Anmelder von der Schulung zurück oder kann er diese aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht wahrnehmen, können wir angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen verlangen. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren fallen wie folgt an:
- bis zum 31.Tag vor Schulungsbeginn 20 %
- ab dem 30.Tag vor Schulungsbeginn 25 %
- ab dem 22.Tag vor Schulungsbeginn 35 %
- ab dem 15.Tag vor Schulungsbeginn 50 %
- ab dem 8.Tag vor Schulungsbeginn 65 %
- ab dem 2.Tag bis zum Tag des Schulungsbeginns (gilt auch bei Nichtantritt) 80 %
2. Dem Anmelder bleibt es dabei unbenommen, den Nachweis zu führen, dass uns durch den Rücktritt bzw. den Nichtantritt der Schulung keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
V.Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
2. Ansonsten haften wir nur für Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden sind und auf der Verletzung von Kardinalspflichten beruht. Darüber hinaus ist unsere Haftung ausgeschlossen. Wir haften insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die eigene körperliche Verfassung des Schulungsteilnehmers bedingt sind. Es handelt sich um Veranstaltungen auf hohem sportlichen Niveau, für welche die Teilnehmer selbst über die erforderliche Fitness verfügen müssen.
VI. Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
2. Der Anmelder ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Schulungsvertrag ohne unsere Einwilligung abzutreten.
3. Erfüllungsort für die vorstehenden Vertragsbedingungen und allgemeiner Gerichtsstand für beide Parteien ist Neuss.
4. Sollte eine Regelung dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vertragsbedingungen im Übrigen nicht.
|